Urlaub 2023

 

Mo., d. 10. - Fr., d. 21.07.23 (erste beiden Sommerferienwochen)

Mo. Nachmittag, d. 11. - Fr. Vormittag., d. 15.09.23

geändert: (Mo. Vormittag reguläre Sprachstunde, Fr. Nachmittag nur Dringlichkeitssprechstunde nach Terminvereinbarung am Fr. Vormittag)!

Mo., d. 09. - Fr., 13.10.23 (2. Herbstferienwoche)



Es vertritt die Praxis Dr. A. Conrad in Mosel.

Die Praxis ist vormittags durch eine Arzthelferin besetzt. Die Bestellung von Rezepten und Überweisungen ist möglich.

Vertretung: Dr. med. A. Conrad, Mosel (Dienstag Nachmittag erst ab 14:00 Uhr!!!)

 

  

 



  

 Bereitschaftsdienst, Tel.: 116 117 - zuständig nur außerhalb der Praxis-Kernzeiten (also nachts, am Wochenende, an Feiertagen). 

 

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  Eine Terminvereinbarung sowie die Bestellung von Rezepten/Überweisungen zu spezialisierten Fachärzten ist über den Anrufbeantworter Tel.: 70235 möglich. 

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Thema Corona-Virus SARS-CoV-2: 

 

- Natürlich können Sie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten einen Kontaktlosspender für die Händedesinfektion benutzen. 

- Sollten Sie einen begründeten Verdacht auf eine Ansteckung/Erkrankung haben, melden Sie sich vor Ihrem Erscheinen telefonisch in der Praxis.  

Die Maskenpflicht ist aufgehoben.

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! Neuregelung der Vorsorge-Untersuchung (Check-up  35/18):  Einmalige Untersuchung zwischen 18. und 35. Lebensjahr. Ab 35. Geburtstag nur noch alle 3 und nicht wie bisher alle 2 Jahre. Männer sollen ab 50. Lebensjahr (bisher ab 55. Lebensjahr) zur Darmspiegelung (Vorsorge-Koloskopie) gehen, Frauen weiterhin ab dem 55. Lebensjahr, auch bei unauffälligem Stuhltest

Eine Impfberatung ist Bestandteil der Vorsorge; vergessen Sie Ihren Impfausweis nicht!

Hautkrebs-Screening ist alle 2 Jahre bei gesetzlich Versicherten ab 35. Geburtstag möglich.

 

 

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 Thema elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen (eAU): Ab 01.10.23 in allen Praxen vorgeschriebene elektronische Übermittlung an die jeweilige Gesetzliche Krankenkasse (aktuell nicht bei der Heilführsorge und Privaten Kassen möglich).

Informieren Sie sich selbst bei Ihrem Arbeitgeber, ob die Bescheinigung in Schriftform dort noch vorgelegt werden muss!

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Überweisungen zu Fachärzten bleiben wichtig! Ohne Überweisung kein fachärztlicher Befundbericht, keine Koordination der Behandlung ("Hausarzt als Lotse"), hohes Risiko von Medikamenten-Wechselwirkungen, Doppeluntersuchungen und -behandlungen!! 

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